werden, am angeschlossenen Objekt (Grundstück, Gewerbebetrieb, etc.) abgeholt. 1.100 l-Behälter werden vom Grundstück abgeholt und zurückgestellt. Vom Landkreis ... Voraussetzung für die Gestellung und Abholung der Behälter ist, dass die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden ihrer Anschlusspflicht nachgekommen sind und
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