Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zusätzlich - allgemeinärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV – nicht älter als ein Jahr ... mit Alkohol (i.d.R. wiederholt bzw. fehlende Ausfallersch. ab 1,1 ‰ bzw. generell ab 1,6 ‰), Betäubungsmittel oder einem hohen Punktestand (8 Punkte) ... (sofern Kurs mit 9 UE, unbeschränkt gültig) Bei Neuerteilung der Klassen A, A2, A1,AM, B, B96, BE, M, L, T zusätzlich - Sehtestbescheinigung – nicht älter als