minderjährige Kinder, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder einen geringeren Unterhalt als die Unterhaltsvorschussleistung für sein Kind zahlt ... Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ... andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen
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