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Träger können Kinderbetreuung weiter ausweiten

Der Landkreis Havelland hat seine Allgemeinverfügung über die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung vom 22. Mai 2020 um einige Punkte ergänzt.

Der Landkreis Havelland hat seine Allgemeinverfügung über die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung vom 22. Mai 2020 um einige Punkte ergänzt. Bei vorhandenen Platzkapazitäten können Träger dieser Einrichtungen unter Einhaltung der geforderten Hygieneregelungen ab dem 8. Juni 2020 auch weitere Kinder aufnehmen.

Anspruch auf die eingeschränkte Regelbetreuung haben vorrangig Kinder, die einen Rechtsanspruch nach § 1 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg haben und sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden oder deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte beide einer Berufstätigkeit außerhalb ihres Haushaltes nachgehen. Eltern oder Sorgeberechtigte, die derzeit in Heimarbeit beschäftigt sind, können die eingeschränkte Regelbetreuung für ihre Kinder ab dem 22. Juni 2020 in Anspruch nehmen. Wenn in bestimmten Einrichtungen noch Platzkapazitäten zur Verfügung stehen, können die jeweiligen Träger dies nun auch schon früher ermöglichen. Die eingeschränkte Regelbetreuung erstreckt sich grundsätzlich auf vier Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche.

Nach vorrangiger Berücksichtigung der genannten Gruppen können auch weitere Kinder mit Betreuungsvertrag vorzeitig wieder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn entsprechende Platzkapazitäten bereitstehen. Für sie ist zunächst jedoch nur eine vierstündige Betreuung an zwei Tagen pro Woche vorgesehen. Sofern es die Ressourcen zulassen, kann ein Träger die Zeiten aber ausweiten.

Die Änderung der Allgemeinverfügung erfolgt, um vorhandene Möglichkeiten für die frühkindliche Förderung voll nutzen zu können. Einige Träger hatten dem Landkreis Havelland gemeldet, dass weitergehende Platzressourcen zur Verfügung stehen. Diese können nun genutzt werden, um Kindern wieder ein regelmäßiges Bildungsangebot in der Kindertagesbetreuung zu eröffnen. Die Einrichtungen müssen sich dabei an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und der Betriebserlaubnis halten, die eine Gruppengröße von maximal 18 Kindern über drei Jahren und höchstens zehn Kindern unter drei Jahren pro Raum festlegen. Außerdem sollen die Kinder in voneinander getrennten Gruppen mit festem Personal betreut werden. Die Hygieneregeln sind einzuhalten, um die Risiken einer möglichen Ansteckung zu minimieren.

Anträge für die eingeschränkte Regelbetreuung können beim jeweiligen Träger gestellt werden. Die benötigten Formulare stehen unter www.havelland.de/coronavirus oder direkt bei den Trägern zur Verfügung. Bei alleinerziehenden Berufstätigen und systemrelevanten Elternteilen bestehen derweil die Regelungen zur Notfallbetreuung fort. Eine erneute Antragstellung ist für sie nicht erforderlich.