zurückgelegte Wegstrecke - je angefangenem Kilometer 0,43 € § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist 1. die mit Mitteln des Rettungsdienstes transportierte ... BV-0091/09 - Grundsatzentscheidung zur Finanzierung von verlässlichen Halbtagsgrundschulen Seite 159 BV-0106/09 - Abschluss eines Vergleiches wg. Kostenerstattung ... eine Kürzung der Aufwandsentschädigung von Abgeordneten, die wiederholt unentschuldigt an Sitzungen nicht teilnehmen, beschließen. Der Beschluss bedarf der