Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 3. Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen ... vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein ... Bundespräsident, 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden