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Anliegen A-Z: Verlängerung Fahrerlaubnis für LKW (C-Klassen) und Bus (D-Klassen)

Beschreibung

 

Seit das Fahrerlaubnisrecht aufgrund von EU-Regelungen zum 01.01.1999 geändert wurde, sind auch deutsche C- und D-Klassen befristet. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 01.01.1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01.01.1999 erteilt werden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Sollte Ihre Fahrerlaubnis der o.g. Klassen C und/oder D bereits abgelaufen sein, egal ob Sie schon einen EU-Kartenführerschein mit eingetragener Frist oder noch einen Papierführerschein besitzen, wird diese Klasse nur dann ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung neu erteilt, wenn seither nicht eine erhebliche Anzahl an Jahren verstrichen sind.

Sie benötigen dafür die unten aufgeführten entsprechenden Unterlagen.

Achtung!

Bei den Vorgaben für die ärztliche Bescheinigung wurde 2022 die Gesetzesgrundlage in Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert, somit sind nur noch ärztliche Bescheinigungen nach dem aktuellen Muster der Anlage 5 FeV gültig, siehe untenstehender Link zum Muster.
Alte Bescheinigungen sind ungültig und dürfen nicht mehr eingereicht/angenommen werden!

    

Bitte überprüfen Sie auch gleich, ob Sie eventuell in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fallen (Schlüsselzahl 95 / Fahrerqualifizierungsnachweis) und damit eventuell weitere Nachweise vorlegen müssen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter unserer Rubrik "Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) / Schlüsselzahl 95".


Antragstellung
  

Für die Antragstellung müssen Sie bitte alle benötigten Unterlagen (siehe unten) mitbringen, damit wir mit Ihnen zusammen den Antrag elektronisch im Bürgerservicebüro aufnehmen können.
 
Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt, der nach Herstellung durch die Bundesdruckerei direkt per Post an Sie nach Hause versandt wird.
 
Für die Zeit bis Ihr neuer Kartenführerschein hergestellt worden ist, können Sie bei der Antragstellung und Vorliegen der Voraussetzungen einen befristeten vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung (VNF) erhalten,welcher als vorübergehender Ersatzführerschein gilt.
 
Müssen Sie beruflich im Ausland LKW oder Bus fahren, wird unter Umständen noch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers benötigt, damit Ihr Kartenführerschein im Expressverfahren hergestellt werden kann (zusätzliche Gebühren).



Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, wird von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland eine Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnisdaten von der jeweiligen ausstellenden Behörde Ihres Papierführerscheins angefordert.

Um die Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu verkürzen, haben Sie die Möglichkeit, diese Bestätigung von der entsprechenden Führerscheinstelle vorab als Privatperson anzufordern und diese dann bei Antragstellung mit einzureichen.

 

Hinweis zur elektronischen Antragstellung:

Seit einiger Zeit werden die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (z.B. Ersterteilung, Begleitetes Fahren ab 17, Umtausch BRD oder DDR-Führerscheine, Verlängerungen von LKW/Bus-Klassen usw.) in allen 3 Bürgerservicebüros im Landkreis Havelland nur noch elektronisch aufgenommen und im Online-Verfahren an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie als Antragsteller persönlich zur Antragsaufnahme im Bürgerservicebüro zu den Öffnungszeiten erscheinen und die erforderlichen Unterlagen (je nach Führerscheinanliegen) so vollständig wie möglich mitbringen, um einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung zu gewährleisten. Die Bearbeitung Ihres Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde kann erst mit der Vollständigkeit der entsprechenden Unterlagen durchgeführt werden.

 

Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:

Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Fertigstellung Ihres Führerscheins eine gewisse Bearbeitungszeit ein! 

Nach § 24 Abs. 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) können Sie Ihren Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnisklasse frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Klasse bei uns im Bürgerservicebüro stellen.

Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee elektronisch aufnehmen zu lassen.

Gebühren

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren gültigen Führerschein,
  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reise-Pass mit aktueller Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • ein aktuelles biometrisches  Lichtbild (35 x 45 mm),
  • ärztliche Untersuchungüber die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt/Arbeitsmediziner) / Achtung: nur noch Bescheinigungen nach aktuellem Muster gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), alte Bescheinigungen sind ungültig und dürfen nicht mehr angenommen werden,
  • augenärztliche Gutachten / Zeugnis(Augenarzt/Arbeitsmediziner),
  • evtl. Weiterbildungsbescheinigungen oder IHK-Zeugnis für die Schlüsselzahl "95"
  • evtl. Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass der Führerschein dringend beruflich benötigt wird, für Expressherstellung (zusätzliche Gebühren),
     

bei den Bus-Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (wird vom Einwohnermeldeamt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt, darf nicht älter als 3 Monate sein), 

    und ab dem 50. Lebensjahr bzw. bei Neuerteilung nach Fristablauf
     
  • Leistungstest / Reaktionstest (z.B. vom TÜV, DEKRA o. Arbeitsmediziner)
     

Hinweis:

In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Lichtbild-Automat zur Verfügung, in dem Sie vor Ort biometrische Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.

4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.

Bitte halten Sie das Geld passend als Kleingeld bereit, der Automat bietet leider keine Wechselmöglichkeit!