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Betriebserlaubnis für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge

Den Betriebserlaubnis–Nachweis benötigen Sie, wenn Sie ein zulassungsfreies Fahrzeug in den Verkehr bringen wollen. Ist es ein Fahrzeug, das mit einem Versicherungskennzeichen zu führen ist, müssen Sie neben der Versicherungsbescheinigung auch die Betriebserlaubnis (als Dokument) mitführen.

Bei kennzeichenpflichtigen (zulassungsfreien) Fahrzeugen tritt dieser Nachweis in etwa an die Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des früheren Fahrzeugbriefes. Dazu erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Der Betriebserlaubnis–Nachweis kann auf Grund unterschiedlicher Rechtsquellen und in den verschiedensten äußeren Erscheinungsformen vorliegen (Farbe, Format): als

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für reihenweise gefertigte Fahrzeuge (z.B. Klein- und Leichtkrafträder, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
  • EG–Betriebserlaubnis, in der Regel bescheinigt mit einer Übereinstimmungsbescheinigung (auch: Konformitätsbescheinigung, Certificate of Conformity, CoC-Papier)
  • Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (EBE), wird erteilt auf Grundlage eines Gutachtens nach § 21 StVZO der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA…)

Bei Verlust des Betriebserlaubnis-Nachweises wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Händler, den Hersteller oder Generalimporteur.

Für Fahrzeuge, insbesondere Mopeds mit einer Bauartgenehmigung des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR (KTA) können Sie Ersatzpapiere auch über das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Rechtsgrundlagen