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Hinweis:
Ist der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen oder gestohlen worden, muss dies der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden. Zuständig ist die Behörde, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat. Von dort wird die Aufbietung des in Verlust geratenen Dokumentes beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt. Es schließt sich ein 14-tägiges Aufbietungsverfahren an. Verläuft es ergebnislos, wird antragsgemäß im Anschluss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt.
Rechtsgrundlagen
in Rathenow
in der Geschwister-Scholl-Straße 7
in Nauen
in der Goethestraße 59/60
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:30 - 12:00, 14:00 - 18:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00, 13:30 - 17:00
Freitag ausschließlich Onlineterminvergabe!!!
07:30 - 12:00 (12h vorher)