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Für eine Wiederzulassung auf denselben Halter benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hinweis:
Die Zulassung eines Fahrzeuges darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat, noch der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen (zumeist wegen der Aufforderung zum Nachweis eines gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutzes oder aber der Mängelfreiheit eines Fahrzeuges) schuldet.
Falls Sie also ein Fahrzeug zulassen möchten und noch Kfz-Steuerrückstände haben sollten, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuerrückstände zuvor beim Hauptzollamt begleichen. Rückständige Gebühren und Auslagen bei der Zulassungsbehörde können Sie im Rahmen des Antrages auf Fahrzeugzulassung vor Ort bezahlen.
Rechtsgrundlagen
in Rathenow
in der Geschwister-Scholl-Straße 7
in Nauen
in der Goethestraße 59/60
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:30 - 12:00, 14:00 - 18:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00, 13:30 - 17:00
Freitag ausschließlich Onlineterminvergabe!!!
07:30 - 12:00 (12h vorher)