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Anliegen A-Z: Auszüge aus dem Kreisarchiv

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Gebühren

Beschreibung

Auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes sowie des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes haben Bürger bei Vorliegen eines berechtigten Interesses das Recht bzw. die Möglichkeit, u.a. in Archivakten einzusehen, so z.B. bei Verwaltungsverfahren, bei Bauvorhaben, beim Verlust von Zeugnissen, bei benötigten Angaben aus Melderegistern, beim Aufbau eines Berufslebens, bei Hobby- und Freizeitbeschäftigungen, bei der Ahnenforschung, bei Recherchen zur Heimatgeschichte oder zu Chroniken u.v.a.m.

Zuständig ist hier das Kreis- und Verwaltungsarchiv  des Landkreises Havelland, mit Sitz in Friesack. Die zuständige Stelle, das Archiv, bestimmt das Verfahren. Hier wird also entschieden, ob die Einsicht in die Originaldokumente, oder die Anfertigung von Vervielfältigungen oder ein Verweis auf Veröffentlichungen des Landkreises usw. erforderlich bzw. ausreichend sind.

Für diese Auskunftserteilung bzw. Erbringung einer nachfolgenden Leistung, können Gebühren anfallen, die gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland vom Kreisarchiv festgesetzt werden.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anfrage an das Archiv in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee aufnehmen und weiterleiten zu lassen oder Sie wenden sich gern selbst an das Kreisarchiv per Post, telefonisch oder per E-Mail, um ihr Anliegen mitzuteilen. 

 

Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist das Kreis- und Verwaltungsarchiv des Landkreises Havelland in Friesack.

Gebühren

Die Leistung ist unter Umständen gebührenpflichtig. Die entsprechenden Gebühren werden vom Kreisarchiv festgesetzt.