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Jede Behörde kann Ablichtungen von Schriftstücken oder Unterschriften amtlich beglaubigen, z.B. wenn sie diese selbst ausgestellt hat oder die Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist, sofern das Original auch in deutscher Sprache verfasst ist.
Standesamtliche Schriftstücke bzw. Schriftstücke aus amtlichen Registern, wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden sowie Schriftstücke, die nur von Notaren oder Gerichten rechtlich beglaubigt werden dürfen, wie z.B. Erbscheine, Kaufverträge, Grundbuchauszüge etc. dürfen bei uns nicht beglaubigt werden.
Amtlich beglaubigt werden können auch Unterschriften und Handzeichen, sofern das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle bestimmt ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, wenn Sie diese persönlich in unserer Gegenwart vor Ort leisten.
Unterschriften ohne dazugehörigen Text können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Notarielle Beglaubigungen dürfen wir leider nicht für Sie durchführen.
Amtliche Beglaubigungen können Sie in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie Ihr Original-Dokument(e) zur Beglaubigung mit, aber bitte keine eigenen Kopien!
Die Gebühren richten sich hierbei nach der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.