1. Aktuell offene Fördermöglichkeiten
Fonds Soziokultur – Allgemeine Projektförderung
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Kulturprojekte, bei denen Menschen vor Ort aktiv an der Entwicklung und Umsetzung beteiligt werden. Im Mittelpunkt stehen gesellschaftliche und soziale Themen, die mit kulturellen Mitteln bearbeitet werden. Denkbar sind beispielsweise intergenerationelle Projekte, Beteiligungsformate zur Dorfgeschichte oder kulturelle Begegnungsangebote.
Die Förderung beträgt in der Regel 5.000 bis 30.000 Euro bei einer Förderquote von maximal 80 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Vereine und freie Träger. Die nächste Antragsfrist ist der 2. Oktober bis 2. November 2026.
Informationen und Antragstellung
Initiative Musik – Festivalförderfonds
Das bundesweite Förderprogramm unterstützt Musikfestivals im Bereich Popularmusik und Jazz. Gefördert werden insbesondere die Realisierung des musikalischen Programms und die künstlerische Konzeption. Voraussetzung sind unter anderem ein zusammenhängendes Festivalprogramm mit mindestens fünf Livemusik-Programmpunkten sowie die Erfüllung weiterer Förderbedingungen.
Die Förderung beträgt 10.000 bis 50.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 27. Oktober 2026, 12 Uhr. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals; eine Förderung ist auch für Festivals im ländlichen Raum möglich.
Informationen und Antragstellung
Initiative Musik – Live 500
Live 500 unterstützt kleinere Musikveranstalter und Spielstätten, die Livemusik jenseits des Mainstreams ermöglichen und zur Vielfalt der Musiklandschaft beitragen. Das Programm richtet sich unter anderem an Veranstalter von Konzertreihen und kleinere Musikclubs. Es gelten besondere Anforderungen an die Veranstaltungsformate und die bisherige Tätigkeit der Antragstellenden.
Für die aktuelle Förderrunde ist der Zeitraum vom 13. bis 27. Oktober 2026 vorgesehen. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen und die Förderfähigkeit Ihres Veranstaltungsformats.
Informationen und Antragstellung
Musikfonds e. V. – Kleine Projektförderung
Der Musikfonds unterstützt innovative, zeitgenössische und experimentelle Musikprojekte. Die kleine Projektförderung richtet sich insbesondere an Vorhaben im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Förderfähig sind beispielsweise besondere Konzertformate, Klangkunst oder genreübergreifende Musikprojekte mit professionellem künstlerischem Anspruch.
Die Förderung beträgt bis zu 3.000 Euro. Die nächste Antragsfrist ist der 30. November 2026 für Veranstaltungen von Januar bis März 2027. Reine Amateurmusikprojekte sind nicht förderfähig.
Informationen und Antragstellung
Aktion Mensch – „Sport und Kultur vor Ort“
Das Programm unterstützt inklusive Angebote, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam an Sport- und Kulturaktivitäten teilnehmen. Förderfähig sind beispielsweise leicht zugängliche Musik-, Theater- und Kulturprojekte. Die Förderung kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Die aktuelle Antragsfrist ist der 15. Oktober 2026. Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung, ob das konkrete Vorhaben die Teilnahmebedingungen des Programms erfüllt.
Informationen und Antragstellung
Mikrofonds „Zukunftswege Ost“
Der Fonds unterstützt kleinere Projekte, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Beteiligung und Begegnung stärken. Denkbar sind beispielsweise Kulturveranstaltungen, Beteiligungsprojekte und Initiativen, die Menschen vor Ort zusammenbringen. Die Mikroförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
Der nächste Bewerbungsschluss ist der 26. Oktober 2026. Bitte beachten Sie die konkreten Teilnahmebedingungen und den vorgesehenen Projektzeitraum.
Informationen und Antragstellung
Musikfonds e. V. – Große Projektförderung
Für größere professionelle Musikprojekte bietet der Musikfonds eine reguläre Projektförderung mit Antragssummen zwischen 3.001 und 50.000 Euro. Gefördert werden beispielsweise künstlerische Honorare, Produktions- und Veranstaltungskosten sowie Reise- und Übernachtungskosten. Die zweite Antragsrunde 2026 ist bereits abgeschlossen; die nächste Ausschreibung sollte für die Planung kommender Projekte im Blick behalten werden.
Informationen zum Förderprogramm
2. Fördermöglichkeiten für Lesungen und Literaturvermittlung
Brandenburgischer Literaturrat – Förderung von Lesungen
Der Brandenburgische Literaturrat unterstützt öffentliche Lesungen und Literaturveranstaltungen mit Autorinnen und Autoren aus Brandenburg. Das Angebot ist insbesondere für Heimatvereine, Bibliotheksfördervereine und andere Kulturveranstalter interessant, die Lesungen mit regionalen Autorinnen und Autoren organisieren möchten.
Die Förderung bezieht sich auf das Lesehonorar. Für 2026 sind die verfügbaren Mittel bereits verplant. Für das Jahr 2027 sollten die neuen Förderbedingungen und Möglichkeiten rechtzeitig geprüft werden.
Informationen und Antragsunterlagen
Friedrich-Bödecker-Kreis Brandenburg – Autorenbegegnungen
Der Friedrich-Bödecker-Kreis fördert Autorenbegegnungen, Schreibwerkstätten und weitere Formate der Kinder- und Jugendliteratur. Das Angebot eignet sich insbesondere für Vereine, die mit Schulen, Bibliotheken und Jugendgruppen zusammenarbeiten möchten.
Anfragen sollten möglichst mit einem Vorlauf von etwa drei Monaten gestellt werden. Interessierte Vereine sollten sich frühzeitig über die verfügbaren Angebote und die jeweiligen Mitveranstaltungsbedingungen informieren.
3. Weitere Fördermöglichkeiten für 2027 im Blick behalten
Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“
Das Land Brandenburg fördert Projekte der kulturellen Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Für 2027 stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die reguläre Antragsfrist ist der 15. Oktober 2026. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte die nächste Ausschreibung im Blick behalten.
Informationen und Antragstellung
Amateurmusikfonds
Der Amateurmusikfonds unterstützt Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine bei besonderen Projekten, die neue Impulse für die Amateurmusik setzen. Dazu gehören beispielsweise innovative Konzertformate, Nachwuchsprojekte, Kooperationen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Ensembles.
Die Antragsfrist der aktuellen Förderrunde endete am 30. September 2026. Ob eine weitere Runde ausgeschrieben wird, ist noch zu prüfen.
Informationen beim Bundesmusikverband Chor & Orchester
Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Vorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Heimatpflege und Heimatkunde. Sie ist daher auch für Kultur- und Heimatvereine im Havelland interessant.
Die regulären Antragsstichtage sind der 15. März und der 15. September. Für die Planung neuer Projekte sollten die jeweiligen Förderbedingungen und Termine für 2027 rechtzeitig geprüft werden.
Informationen und Förderantrag
Lottomittel des Landes Brandenburg
Über die Lottomittel des Landes Brandenburg können gemeinnützige Projekte mit besonderem öffentlichen Interesse unterstützt werden, darunter auch kulturelle und soziale Vorhaben. Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Projektbereich ab. Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Informationen zu den Lottomitteln
Förderprogramm DIWA – Digitaler Wandel im Kulturbereich
Das Land Brandenburg unterstützt die digitale Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen und Kulturprojekten. Interessant kann das Programm beispielsweise für die digitale Erschließung von Sammlungen, digitale Vermittlungsangebote oder die Präsentation des kulturellen Erbes sein. Für neue Vorhaben sollten die nächste Ausschreibung und die geltenden Förderbedingungen geprüft werden.
Informationen zur Digitalisierung in der Kultur
„Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“
Das Programm der Kulturstiftung des Bundes unterstützt größere Modellprojekte zur strukturellen Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen. Für die Realisierungsphase sind Förderungen von 300.000 bis 600.000 Euro pro Projekt und bis zu einer Million Euro für Verbünde vorgesehen. Voraussetzung sind unter anderem eine Kofinanzierung sowie die aktive Unterstützung durch Politik und Verwaltung vor Ort.
Antragsschluss ist der 12. Februar 2027. Das Programm richtet sich vor allem an Einrichtungen und Verbünde, die umfassende strukturelle Veränderungen planen.
Allgemeine Kulturprojektförderung und Denkmalförderung des Landes Brandenburg
Das Land Brandenburg unterstützt kulturelle Projekte sowie Maßnahmen zur Erhaltung von Denkmalen. Die regulären Fristen für Vorhaben des Folgejahres lagen 2026 bereits im September. Für die nächste Förderrunde sollten insbesondere Vereine, die historische Gebäude, Sammlungen oder kulturelle Einrichtungen erhalten, die Ausschreibungen des Landes frühzeitig verfolgen.
Informationen zur Kultur- und Denkmalförderung
Aktionsfonds der Otto Brenner Stiftung
Die Stiftung unterstützt kleinere Veranstaltungen, Aktionen und Publikationen, die Mitbestimmung, Gerechtigkeit und eine demokratische Gesellschaft stärken. Die Förderung beträgt bis zu 3.000 Euro. Über Förderanfragen wird regelmäßig entschieden; die aktuellen Einreichungstermine und Förderbedingungen sind auf der Website zu prüfen.
Informationen und Antragstellung
4. Weitere Hinweise
Die genannten Angebote stellen eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie bei Interesse stets die aktuellen Förderbedingungen, die Antragsberechtigung, die Förderfähigkeit der Ausgaben sowie die jeweiligen Fristen.
Beachten Sie außerdem, dass bei vielen Programmen eine Förderung vor Projektbeginn beantragt und bewilligt werden muss. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können häufig nicht nachträglich gefördert werden.
Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Fördermöglichkeiten verschiedener Träger miteinander zu vergleichen und sich bei passenden Programmen frühzeitig zu bewerben. Neben Landes- und Bundesprogrammen können auch Stiftungen, Sparkassen, regionale Partnerschaften für Demokratie und weitere Fördergeber infrage kommen.