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Jugendamt ist jetzt Ansprechpartner für Wustermarker Eltern

Pressemitteilung 10/2011

Pressemitteilung 10/2011

 

Eltern aus Wustermark, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte bzw. Hort betreuen lassen oder Tagespflegepersonen suchen, müssen sich seit Beginn des Jahres mit bestimmten Anliegen an das Jugendamt der Kreisverwaltung Havelland wenden.

 

Der Paragraf 1 des Kindertagesstättengesetzes regelt den Rechtsanspruch auf die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten. Verantwortlich für die Gewährleistung dieses Anspruchs ist das Jugendamt. Mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages kann diese Aufgabe zur Erfüllung auch an die Gemeinden und Kommunen übertragen werden. Das war im Landkreis Havelland bisher in allen Gemeinden der Fall. Dieser Vertrag lief zum 31. Dezember 2010 aus. Während mit den meisten Kommunen ein neuer Vertrag ab dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde, kam der Vertragsabschluss mit Wustermark dagegen nicht zustande.

 

Das hat zur Folge dass sich Eltern aus der Gemeinde fortan direkt an das Jugendamt wenden müssen, wenn ihr Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Betreuung in einer Kita oder bei Tagespflegepersonen benötigt, wenn es vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung täglich länger als sechs Stunden betreut werden soll, im Schulhort der Klassen eins bis vier täglich länger als vier Stunden betreut werden muss oder in den Klassen fünf und sechs einer Hortbetreuung bedarf. Außerdem vermittelt das Jugendamt in Tagespflegestellen, schließt entsprechende Betreuungsverträge ab und erhebt die Elternbeiträge. Ferner berät das Jugendamt die Eltern und trifft Entscheidungen zum Wunsch- und Wahlrecht in der Kindertagesbetreuung. Die Gemeinde bleibt Ansprechpartner bei eigenen Aufgaben, wie zum Beispiel die Vermittlung in eigene Kindertagesstätten und das Schließen entsprechender Betreuungsverträge.

 

Ansprechpartner für Eltern ist im Jugendamt der Kreisverwaltung Kathrin Buchta unter Telefonnummer 03385 / 551 2460. Die Postanschrift lautet: Jugendamt des Landkreises Havelland, SG 51.1 - Kindertagesbetreuung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow. Zu finden ist das Sachgebiet im Haus II der Kreisverwaltung in Rathenow, Aufgang B. Die Sprechzeiten lauten: Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Antragsformulare werden zeitnah im Bürgerservice der Gemeinde Wustermark und auf der Internetseite des Landkreises Havelland zur Verfügung gestellt.