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Jugendschöffen gesucht

Zum 31.12.2008 endet die Amtsperiode der im Jahr 2004 gewählten Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten Nauen und Rathenow. Im Jahr 2008 ist somit die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 durchzuführen.

 

Der Landkreis Havelland benötigt insgesamt für den Amtsgerichtsbezirk Nauen 38 Jugendschöffen (2 Jugendhauptschöffen für das Landgericht Potsdam; 24 Jugendhauptschöffen und 12 Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Nauen).

 

Für den Amtsgerichtsbezirk Rathenow werden 32 Jugendschöffen benötigt (2 Jugendhauptschöffe für das Landgericht Potsdam, 20 Jugendhauptschöffen und 10 Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Rathenow).

 

Interessierte Personen müssen mindestens 1 Jahr im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Das Amt eines Schöffen kann nur von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

 

Nähere Informationen über das Schöffenamt und die Voraussetzungen zur Wahl erhalten Sie unter www.schoeffen-bb.de sowie beim Jugendamt des Landkreises Havelland unter

Tel.: 03385/551-2425 oder unter sandra.hoehlig@havelland.de.

 

Das Bewerbungsformular kann direkt beim Jugendamt angefordert oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

 

Die Meldungen der Interessenten sollten das Jugendamt spätestens bis zum 19.03.2008 erreichen.