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Startschuss für das 100-Stellen-Programm des Landkreises Havelland

Ab dem 1. Februar ist die Umsetzung des 100-Stellen-Programm des Landkreises Havelland per Verwaltungsvorschrift geregelt (Antragsformulare und Antragsbedingungen). Für dieses Programm sind im Kreishaushalt 2008 1,5 Millionen Euro bereit gestellt. Mit dem Geld sollen für 100 langzeitarbeitslose Havelländer sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen werden.

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten für das 100-Stellen-Programm:

Bei den vorgesehenen Arbeiten soll es sich um einfache, möglichst im Helferbereich angesiedelte Tätigkeiten handeln.

Mögliche Einsatzbereiche sind

  • die Unterstützung der Städte, Ämter und Gemeinden des Landkreises bei freiwilligen kommunalen Aufgaben z. B. in Heimathäusern, Bibliotheken, etc.
  • im touristischen und kulturellen Bereich wie bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen;
  • im Sportbereich zur Sportbetreuung sowie zur Pflege und Instandhaltung von Sportstätten;
  • im Bereich Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie bei Feuerwehren und anderen in diesem Bereich tätigen Trägern
  • die Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Landkreis, wie Grabensanierungen, Aufräumungsarbeiten in den Wäldern.

 

Antragsberechtigt ist jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sowie jede natürliche Person, sofern sie für die Durchführung der Maßnahme geeignet und im Landkreis Havelland ansässig ist. Der Antragsteller muss versichern, dass kein vergleichbarer Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber entfällt oder zum Beispiel zeitlich reduziert wird. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem 100-Stellen-Programm besteht nicht.

 

Der Lohnkostenzuschuss des Landkreises beträgt bis zu 90 Prozent der Personalkosten (Arbeitgeber-Brutto), maximal. 1.260 EUR monatlich. Der Arbeitgeber trägt mindestens 10 Prozent des vereinbarten Bruttolohns einschließlich der Arbeitgeberanteile.

 

Formgebundene Anträge können an das Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, gestellt werden. Ein Bewertungsgremium aus Vertretern des Landkreise Havelland und des Integrations- und Leistungszentrums Havelland (ILZ) wird die Anträge sichten, bewerten und bewilligen. Die Qualität der Maßnahmen wird dabei ebenso einfließen wie eine zeitnahe Antragstellung.