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Zulassungen auf Richtigkeit überprüfen

Änderungen durch die Gemeindegebietsreform muss auch auf den Fahrzeugscheinen erkenntlich sein

Pressemitteilung 117/08

Änderungen durch die Gemeindegebietsreform muss auch auf den Fahrzeugscheinen erkenntlich sein

 

Obwohl die Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg bereits im Jahr 2003 abgeschlossen wurde, sind noch nicht alle Fahrzeugscheine und Zulassungen auf die neuen Ortsnamen umgeschrieben wurden. Darauf weist die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Havelland in diesen Tagen hin. Auch Straßenumbenennungen, die im Zuge der Gebietsreform vorgenommen wurden, sollten auf den Zulassungen erkenntlich sein. Die erforderliche Neuausstellung der Dokumente wird gebührenfrei vorgenommen, wenn bei der Umschreibung ein amtliches Schreiben der Gemeinde über die Orts- oder Straßennamenänderung vorgelegt wird. Da es sich bei der Zulassung um ein amtliches Dokument handelt, ist eine Umschreibung jedoch vorgeschrieben.