n Straßen und Wege. (2) Der Geltungsbereich ist im Kern begrenzt: a) im Westen durch den Kettengraben mit den Flurstücken 199, 165 (An der Mühle teilweise) ... Parkring bis zum Königsweg mit den Flurstücken 165, 306, 141, 310, die westliche Begrenzungsmauer des Friedhofs sowie die Flurstücke 211/143, 212/143 ( ... Havelland Seite 41 (3) Zum Geltungsbereich der Satzung gehören auch: a) das nordwestlich des Kernes gelegene Fasaneriewäldchen mit dem landschaftlich gestalteten