halt. Hiervon wird jeweils das Kindergeld für ein erstes Kind abgezogen (§ 2 Abs. 2 UhVorschG). Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt derzeit für Kinder ... ssleistungen, wenn es 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. in häuslicher Gemeinschaft mit einem seiner El- ternteile lebt, der ledig ... chussleistungen, wenn 1. es keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder 2. es durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf SGB II-Leistungen
Merkblatt Unterhaltsvorschuss