1 Satz 2: „Bei der Abschussplanung ist der Wildschadenssituation und der Körperentwicklung des Wildes Rechnung zu tragen.“ Gemäß § 4 Absätze 2, 5, 9 BbgJagdDV ... und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw). Gemäß der dortigen Tarifstelle 6.2.30 beträgt die jeweilig zu erhebende Gebühr 96,00 EURO (Stand März 2025) A
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