Anlieferung. § 5 Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld für die Entsorgung von Abfällen, die der Landkreis einsammelt ... wird die Gebührenschuld vom Landkreis festgesetzt, sie entsteht regelmäßig bei Anlieferung an die Abfallentsorgungsanlage. Die Gebührenschuld für Anlieferungen ... Das Abstellen von Abfällen neben den Behältern ist unzulässig. (3) Für schuldhaft verursachten Verlust oder Schäden der Abfallbehälter und/oder Datenträger/