Anwendung. (2) Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. § 17 Prüfung des Jahresabschlusses Für die Prüfung des Jahresabschlusses finden die Vorschriften der §§ ... zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten 3. die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen sowie 4 ... zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu steuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten; 6. von den Grundstücken Schmutzwasser zu übernehmen;