Durch die Errichtung eines wildsicheren Zaunes (mindestens Drahtgeflecht Zaun, 1,5 Meter hoch und im Bodengrund verankert) werden Grundstücke vor Schäden durch ... Ordnung und Sicherheit gefährden würde, darf nicht gejagt werden § 19 Abs. 1 Nr. 7 BJG i. V. m. § 26 Abs. 2 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) ... Anlegens von Saufängen durch die oberste Jagdbehörde § 5 BbgJagdG: - Abs. 1 Auflistung befriedeter Bezirke - Abs. 3 Gestattung der Jagdausübung in befriedeten