Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Innen-Spielplätze, Gedenkstätten, Museen ... weitere Maßnahmen verschärft. So gibt es nun Personenobergrenzen bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter . Sie sind unter freiem Himmel mit bis zu
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