Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat), Gewerbebetriebe: Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung, ... igten sowie die Einwilligung. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 1 Monat sein. Bei einer Namensänderung kann auch die Heiratsurkunde bzw. Nam
Seite ansehen