nach den §§ 40 Abs. 2 Nr. 4 und 45 Abs. 2 Satz 2 BbgBKG im Rahmen der Erstellung des externen Notfallplanes, 4. die Beschaffung, Installation, Erprobung ... Besitz der baulichen Anlage sonst wie erlangt (Besitzer), ist der Dritte anstelle des Eigentümers Kostenschuldner. Mehrere Kostenschuldner haften als Ge ... Kostenersatz wird verzichtet, soweit dieser im Einzelfall eine unbillige Härte darstellen würde oder ein besonderes öffentliches Interesse an dem Verzicht besteht