unverzüglich bei der oben genannten Behörde und geben Ihren Standort sowie die Anzahl der Bienenvölker an, um einen Termin zur amtlichen Untersuchung (Nr. ... Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. 7. Die o. g. Behörde kann für Bienenvölker, Bienen, Bienenwohnungen und Gerätschaften sowie ... erwachung des Landkreises Ha- velland die für den Landkreis zuständige Behörde, um die Belange der Tierseuchenbekämpfung und Tierseuchenverhütung durchzusetzen