EU-Verordnung 1069/2009 beseitigen zu lassen. Auf Verlangen ist der zuständigen Behörde der Entsorgungsbeleg vorzulegen. 3. Die sofortige Vollziehung zu Punkt 1 ... erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Behörde einzulegen. Im Auftrag gez. Wernecke Nauen, 26.03.2012 Amtstierärztin T ... erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Behörde einzulegen. Im Auftrag gez. Wernecke Nauen, 26.03.2012 Amtstierärztin Amtsblatt