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Das Kurzzeitkennzeichen dient zu Probe- und Überführungsfahrten eines bestimmten nicht zugelassenen Fahrzeuges und wird für maximal 6 Tage ausgegeben. Der Gültigkeitszeitraum beginnt immer an dem Tag der Ausgabe des Kennzeichens, der Ablauf wird auf den Kennzeichenschildern vermerkt. Die Kennzeichenschilder, wie auch der ausgestellte Fahrzeugschein, müssen nicht zurückgegeben werden und können vernichtet werden.
Ausnahme: Das Fahrzeug wird innerhalb der 6 Tage zugelassen
Voraussetzungen:
Unterlagen die vorgelegt werden müssen:
Rechtsgrundlagen