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Zur Durchführung der Bestimmungen des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Rat der Europäischen Union mit der Verordung EG Nr.: 2135 / 98 beschlossen, die bisherigen mechanischen, analogen Kontrollgeräte, die der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eines Fahrers dienten und sich als manipulationsfähig erwiesen haben, durch neue digitale Kontrollgeräte zu ersetzen. Aufgabe des digitalen Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Für die Benutzung dieses Kontrollgerätes werden Chipkarten sog. Kontrollgerätekarten und zwar Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten benötigt.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung einer Fahrerkarte:
HINWEIS:
Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein (grau oder rosa bzw. BRD oder DDR), müssten Sie zeitgleich den Antrag auf Umstellung in den EU-Kartenführerschein stellen. Hierfür benötigen wir zusätzlich ein biometrisches Lichtbild sowie 30,40 Euro Gebühren für die Umstellung (siehe Anliegen "EU-Kartenführerschein").
Ausgabe und Fristen:
Handhabung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung:
Sonstige Bemerkungen:
Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.