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geeignet sind. Abs. (7) wird neu gefasst: (7) Auf gewerblich genutzten Grundstücken kann die Aufstellung von Bioabfallbehältern auf Antrag erfolgen. Dabei ... Anschlusspflichtiger Abfallbehälter bei Mieter- bzw. Eigentümerwechsel vom Grundstück entfernt; 17. entgegen § 18 Abs. 1 als Anschlusspflichtiger kein oder ... in Abfallbehälter einfüllt, die dem Anschlusspflichtigen eines anderen Grundstückes zur Verfügung gestellt worden sind; 23. entgegen § 25 Abs. 3 zum Einsammeln
geeignet sind. Abs. (7) wird neu gefasst: (7) Auf gewerblich genutzten Grundstücken kann die Aufstellung von Bioabfallbehältern auf Antrag erfolgen. Dabei ... Anschlusspflichtiger Abfallbehälter bei Mieter- bzw. Eigentümerwechsel vom Grundstück entfernt; 17. entgegen § 18 Abs. 1 als Anschlusspflichtiger kein oder ... in Abfallbehälter einfüllt, die dem Anschlusspflichtigen eines anderen Grundstückes zur Verfügung gestellt worden sind; 23. entgegen § 25 Abs. 3 zum Einsammeln
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