00 6.900,00 4.300,00 2.500,00 1.500,00 2.100,00 -- 16.500,00 16.500,00 -- -- -- -- -- 17.300,00 6.900,00 4.300,00 2.500,00 1.500,00 2.100,00 -- Gemeinde ... eine Waldinventur nach § 1 Abs. 2 der Waldinventurverordnung (WaldInvV). Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInvV. 1. Ziel und Zweck der ... außerplanmäßigen Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt wird zugestimmt. 2. Den in Anlage 2 unter laufender Nummer 1 bis 12 dargestellten über- und außerplanmäßigen