m. §§ 100 und 142 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG) vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch ... 2022, wonach den Schulträgern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises die Schulkosten (einschl. Wohnheimkosten) ... Wohnheimkosten) für die Schüler, die nicht aus ihrem Wohngebiet zur Schule kommen, vom Landkreis zu erstatten sind, wird von den kreisangehörigen Entsendegemeinden