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Antragsteller können sein:
Der Antrag besteht aus mindestens zwei Exemplaren einzeln geheftet und auf DIN A4 gefaltet (ein Exemplar für das Amtsgericht, ein Exemplar verbleibt im Bauordnungsamt) dazu sind die Unterlagen in PDF oder PDF/A vorzulegen. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Weitere Exemplare können z. B. für den Notar oder Sie selbst zusätzlich eingereicht werden.
Bei neu errichteten Gebäuden bzw. Umbauten (z. B. genehmigungspflichtiger Dachgeschossausbau) geben Sie bitte das Aktenzeichen der Baugenehmigung an.
Jedes Exemplar muss folgendes enthalten: