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Steuerliche Erleichterungen

Erhöhte Aufwendungen für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege von Denkmalen können auch in höherem Maße steuermindernd geltend gemacht werden als bei normalen Baumaßnahmen. Dazu stellen wir als Denkmalschutzbehörde auf Ihren Antrag hin entsprechende Bescheinigungen aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Dies betrifft bei Einzeldenkmalen Aufwendungen zur denkmalgerechten Erhaltung, oder in bestimmten Fällen auch Umbaumaßnahmen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Denkmals unerlässlich sind und daher mittelbar zur Erhaltung des Denkmals beitragen. In Denkmalbereichen beschränken sich die möglichen Steuererleichterungen auf die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes.

Wir beraten Sie gern zu steuerlichen Erleichterungen - zögern Sie nicht,  uns zu kontaktieren. Einen ersten Überblick verschafft Ihnen unser Merkblatt.

Fördermöglichkeiten

In Einzelfällen kann die Erhaltung und die Pflege von Denkmalen auch direkt finanziell gefördert werden, beispielsweise durch entsprechende Programme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder der Brandenburgischen Landesregierung. Zur Vorabklärung der Förderfähigkeit sowie weiteren möglichen Fördermöglichkeiten nehmen Sie schon möglichst vor einer Antragstellung Kontakt mit uns auf.