Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Erhöhte Aufwendungen für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege von Denkmalen können auch in höherem Maße steuermindernd geltend gemacht werden als bei normalen Baumaßnahmen. Dazu stellen wir als Denkmalschutzbehörde auf Ihren Antrag hin entsprechende Bescheinigungen aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Dies betrifft bei Einzeldenkmalen Aufwendungen zur denkmalgerechten Erhaltung, oder in bestimmten Fällen auch Umbaumaßnahmen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Denkmals unerlässlich sind und daher mittelbar zur Erhaltung des Denkmals beitragen. In Denkmalbereichen beschränken sich die möglichen Steuererleichterungen auf die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes.
Wir beraten Sie gern zu steuerlichen Erleichterungen - zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Einen ersten Überblick verschafft Ihnen unser Merkblatt.
In Einzelfällen kann die Erhaltung und die Pflege von Denkmalen auch direkt finanziell gefördert werden, beispielsweise durch entsprechende Programme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder der Brandenburgischen Landesregierung. Zur Vorabklärung der Förderfähigkeit sowie weiteren möglichen Fördermöglichkeiten nehmen Sie schon möglichst vor einer Antragstellung Kontakt mit uns auf.