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Aktuelle Corona-Regelungen

Durch die Umgangsverordnung gelten auch im Havelland weitergehende Lockerungen. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier zusammengefasst.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz im Havelland unter 20 gelten seit dem 17. Juni die Regelungen der in dieser Woche durch das Landeskabinett beschlossenen Umgangsverordnung. Damit ist bis auf wenige Einschränkungen wieder vieles gestattet. Die wichtigsten Punkte sind hier noch einmal zusammengefasst:

Testpflicht

Die Testpflicht entfällt, so auch beispielsweise in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur, bei touristischen Übernachtungen und bei Kulturveranstaltungen. Sie gilt nur noch dann – unabhängig von der Inzidenz – u.a. in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, beim Kontaktsport im Innenbereich sowie in Diskotheken und Clubs.

Maskenpflicht

Im Freien entfällt die Maskenpflicht. So müssen bei Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Wochenmärkten und in der Außengastronomie keine Masken mehr getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen, so auch im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften, in Supermärkten oder aber in der Kirche. Bei Veranstaltungen im Theater, in Konzerthäusern oder beim Besuch des Kinos besteht keine Maskenpflicht, sofern zwischen festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Maskenpflicht in Schulen und Musikschulen

Für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen besteht keine Maskenpflicht. Diese gilt nur für Schüler ab der Jahrgangsstufe 7, ausgenommen beim Sport. Eine Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie für alle Besucher.

Die Maskenpflicht entfällt auch in den Unterrichtsräumen der Musikschule, wenn die Schüler ihren Platz eingenommen haben und zwischen den Plätzen 1,5 Meter Abstand besteht. Auch Gesangsensembles und Bläsergruppen dürfen in geschlossenen Räumen wieder mit einem Mindestabstand von zwei Metern musizieren.

Kulturveranstaltungen

Veranstaltungen können mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden. Allerdings gilt weiterhin das Abstandsgebot, auch Personendaten müssen erfasst werden. Sofern beispielsweise in Kinos oder Theatern der Abstand von mehr als einem Meter eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Bei religiösen Veranstaltungen ist der Gemeindegesang auch wieder mit einem Abstand von mindestens zwei Metern erlaubt.

Private Feiern

Private Feiern wie beispielsweise Hochzeiten, Jubiläen, Prüfungs- und Abschlussfeiern dürfen mit bis zu 100 Gästen im Außenbereich und mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich stattfinden.  

Kontaktbeschränkungen für alle anderen Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gelten nur noch in geschlossenen Räumen. Dort dürfen sich bis zu zwei Haushalte oder insgesamt bis zu zehn Personen treffen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit, auch nicht Menschen, die geimpft oder genesen sind.)

Pflegeheime und Krankenhäuser

Bewohner von Pflegeheimen sowie Patienten in Krankenhäusern können wieder beliebig viele Besucher empfangen. Hier gilt aber auch weiterhin Masken- und Testpflicht, auch für geimpfte Personen.

Aktuelle Corona-Zahlen

Im Havelland liegt der Corona-Inzidenzwert mit Stand vom Freitag, 18. Juni 2021, bei 4,9 (Wert der Vorwoche: 5,5). In der zurückliegenden Woche hat es im Landkreis 12 Corona-Neuinfektionen gegeben. Insgesamt sind seit Beginn der Corona-Pandemie 6267 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden, 181 Havelländer sind mit der Erkrankung verstorben (Vorwoche: 181). Im Zusammenhang mit den Corona-Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden durch das havelländische Gesundheitsamt 58Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Insgesamt werden derzeit 94Personen in Quarantäne telefonisch durch das Gesundheitsamt betreut.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.