Bürgerinnen und Bürger, die ihren Kartenführerschein bislang noch nicht zum Umtausch beantragt haben, sollten dies nun möglichst zeitnah nachholen. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 – 2001endete die gesetzliche Umtauschfrist am 19. Januar 2026.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich der Andrang in den Bürgerbüros in den vergangenen Wochen deutlich verringert hat. Dadurch stehen derzeit wieder schneller Termine zur Verfügung und Anliegen können meist zügiger bearbeitet werden.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- der bisherige Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- ein gültiger Personalausweis
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,82 Euro.
Zusätzliche Öffnungszeiten werden an Samstagen angeboten:
- 1. Samstag im Monat: Bürgerservicebüro Rathenow
- 2. Samstag im Monat: Bürgerservicebüro Falkensee
- 3. Samstag im Monat: Bürgerservicebüro Nauen
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab einen Termin über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren. Hierfür stehen die App Mein HVL oder der Internetauftritt des Landkreises Havelland zur Verfügung. Außerdem sind dort weitere nützliche Information wie auch die Sprechzeiten zu finden.
Die Kreisverwaltung bittet alle Betroffenen, den Führerscheinumtausch jetzt zu beantragen.
Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

