Begründung von bzw. den Verzicht auf Hauptforderungen bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000,00 Euro; g) Aufnahme von Krediten bis zu einem Betrag von 260 ... Entscheidungen über Ernennung, Anstellung und Entlassung von Beamten des höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes werden auf den Landrat übertragen