(1) Kreistagsabgeordnete erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 EUR. Im Falle eines Mandatswechsels innerhalb eines laufenden Monats ... Gremien, in die sie durch den Kreistag entsandt wurden, ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 30 EUR, soweit kein anderweitiger Aufwendungsersatz für die ... Kreistagssitzung dienende Fraktionssitzung ein Sitzungsgeld in derselben Höhe gewährt. (2) Ausschussvorsitzende – außer der/die Vorsitzende des Kreisa