gesamten Land Brandenburg bis dato kein Antrag gestellt wurde, gilt das Verbot des Schlachtens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung im Land Brandenburg ... Brandenburg und damit auch im Landkreis Havelland uneingeschränkt. Eine Ausnahmegenehmigung hätte erteilt werden können, um den Bedürfnissen von Angehörigen ... kein Blut und kein Fleisch von toten Tieren verzehrt werden darf. In Deutschland ist das so genannte Schächten, also das Töten ohne Betäubung, grundsätzlich
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