Förderfähig sind folgende Fahrzeuge: Reines Batterieelektrofahrzeug (§ 2 Nr. 2 EmoG): Ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich ... außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar sind. Brennstoffzellenfahrzeug (§ 2 Nr. 4 EmoG): Ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, dessen Energiewandler au ... Antriebsmaschine bestehen. Von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (§ 2 Nr. 3 EmoG): Ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei
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