Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, dies der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen.
WICHTIGER HINWEIS: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen, können Sie es vor dem Verkauf deutschlandweit abmelden. Es wäre auch möglich, dass dieses Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt wird.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Verkauf
Bitte verwenden Sie dafür das Formular „Mitteilung für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle über die Veräußerung eines Fahrzeuges“ oder ein vergleichbares Formular. Zu finden auch unter Formulare auf unserer Internetseite.
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
Sollte das Fahrzeug bereits abgemeldet gewesen sein, bedarf es keiner Verkaufsanzeige.
Rechtsgrundlagen