Eigenjagdbezirke aufzuteilen, ist vorliegend nicht sinnvoll, da die unbekannten, neuen Grenzen die Jagdausübung und die Hege des Wildes behindern könnten, womit ... los, sondern muss erst zurückgenommen bzw. Aufgehoben werden, bevor ein neuer Eigenjagdbezirk aus diesen angegliederten Flächen (sei es bzgl. aller oder ... durch die Stadt Rathenow erstattet. Der Betrag aus § 3 Abs. 1 wird jährlich neu festgestellt. (3) Der vom Landkreis Havelland abgerechnete Erstattungsbetrag