des Ganztagesanspruchs für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 wird neue Herausforderungen mit sich bringen. Gem. § 80 SGB VIII hat der Träger der ... tte ist erweiterbar. Es können Leistungsvereinbarungen im Einzelfall zu neuen Betreuungsformen ge- schlossen werden, soweit diese vom Träger, der Gemeinde