BbgJagdG: „Die Bejagung von Schwarzwild vor der Abschussplanbestätigung ist zulässig.“ § 29 Abs. 1 Satz 1 BbgJagdG a. E: „einen Abschussplan für Schalenwild ... hussplan erstellt. Gruppenabschusspläne von mehreren Jagdbezirken sind zulässig, allerdings insgesamt nur für beide Geschlechter und alle Altersklassen ... Dam- und Muffelwild in der von der unteren Jagdbehörde festgelegten Höhe zulässig. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Abschussplan im Einvernehmen