Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
(ProstSchG) Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes, sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft
aren Leistung befinden sich auf Wohngebäuden beziehungsweise Gewerbe-/Wirtschaftsgebäuden, die übrigen 12 Prozent auf Gebäuden für öffentliche oder sonstige
als 30 Mbit pro Sekunde Breitbandgeschwindigkeit bietet, haben auch Gewerbegebiete und Schulen die Möglichkeit kostenfrei einen Glasfaseranschluss zu bekommen
juristische Person des Privatrechtes, den Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- Fahrz
Geschäftsführer zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Gleiches gilt für besondere Gewerbebetriebe, wie z.B. Kinos, Museen, Freizeitparks usw. Hausbesuche von Friseuren
Landrat hebt ab beim Besuch in der Gemeinde Brieselang
bereit. Nach der Fördermittelübergabe standen Unternehmensbesuche im Gewerbegebiet Zeestow an. Beeindruckt zeigte sich Landrat Dr. Schröder vor allem von
Bürgerservicetelefon unter der Telefonnummer 03385/551 19 06. Fragen aus dem gewerblichem Bereich, die in Zusammenhang mit der Verordnung stehen, werden unter