läche je Kind. In jedem Fall ist die Raumbelegung auf 18 Kinder begrenzt. 7. Auf § 13 Abs. 10 Satz 3 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19. Mai 2020 ... Personalressourcen; da- bei ist auch Platzsharing nicht ausgeschlossen. Zu 7. Nach § 13 Abs. 10 S. 3 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind feste Gruppen