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Fahrtkosten der kostengünstigsten Schülerfahrkarte, nach den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung
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zulässt. Mir ist auch bekannt, dass die Leistungen nach den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung
ahmen. Es ist daher gemäß § 13 der Geflügelpestverordnung i. V. m. § 38 Absatz 11 Tiergesundheitsgesetz die Aufstallungspflicht für Geflügel im sogenannten
Fahrtkosten der kostengünstigsten Schülerfahrkarte nach den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung
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zulässt. Mir ist auch bekannt, dass die Leistungen nach den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung
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