Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe gemäß § 1 SGB XII ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen ... persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Zugleich zielt die Sozialhilfe gemäß § 1 SGB IX darauf ab, zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der
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