Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden und die Gemeindehaushaltsverordnung. 1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Re ... sind im Landkreis Havelland ansässige juristische Personen, wie Vereine, Gemeinden, Ämter, Städte, rechtsfähige Stiftungen, kulturelle Einrichtungen (außer ... (außer in Trägerschaft des Landkreises befindliche), Kirchengemeinden, GmbH, Genos- senschaften etc. natürliche Personen, bei denen die zur Förderung beantragten